Schweriner Anwaltverein

Anwalt der Anwälte.

Schweriner Anwaltverein

Bereits seit 1908 gibt es einen Schweriner Anwaltverein. Er wurde als „Schweriner Anwaltverein e.V.“ am 20.09.1995 wiederbegründet. Nach der Satzung des Vereines ist dessen Zweck die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft im Landgerichtsbezirk Schwerin, insbesondere Förderung der Rechtspflege, Pflege des Gemeinsinnes und wissenschaftlichen Geistes der Rechtsanwaltschaft, der Herstellung und Förderung kollegialer Beziehung unter den Rechtsanwälten im Landgerichtsbezirk Schwerin und die Wahrnehmung der Interessen des Vereines nach außen, insbesondere gegenüber der Justizverwaltung, den Kammern, dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und dem Deutschen Anwaltverein. mehr…

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